Islamischer Kultur Verein As-Salam Mosche
Der geschäftsführende Vorstand besteht aus:

1.Vorsitzenden, 2.Vorsitzenden, Kassenwart, Stellvertreter Kassenwart, Schriftführer, Jugendwart, Pressewart

Die Amtsinhaber müssen Vereinsmitglied sein. Der Vorstand kann sich eine Geschäftsordnung und einen Aufgabenverteilungsplan geben. Die Mitglieder des Vorstandes werden für 4 Jahre gewählt und bleiben so lange im Amt, bis ein neuer Vorstand von der Mitgliederversammlung gewählt wird. Der geschäftsführende Vorstand führt die laufenden Geschäfte des Vereins und erledigt alle Verwaltungsaufgaben sowie alle die Aufgaben, die nicht durch Satzung oder Gesetz einem anderen Vereinsorgan zugewiesen sind. Er hat insbesondere folgende Aufgaben: die Ausführung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung und die Geschäftsführung des Vereins nach der Vereinssatzung, die Vorbereitung und Einberufung der Mitgliederversammlung, die Leitung der Mitgliederversammlung durch den Vorsitzenden oder einen Stellvertreter, die Festsetzung der Höhe und Fälligkeit von Beiträgen, Gebühren und Umlagen, die Entscheidung über die Einrichtung einer haupt- oder nebenamtlich besetzten Geschäftsstelle Vorschlag zur Ernennung von Ehrenmitgliedern / Ehrenvorsitzenden an die Mitgliederversammlung Der erweiterte Vorstand ist für die Umsetzung der Beschlüsse aus der Mitgliederversammlung verantwortlich.