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Islamische Feiertage 2020 M 1441-1442 H

1. Ramadan: am 24. April 2020 M 1441 H

Das Fastenbrechenfest: Eid al-Fitr am 23. Mai 2020 M – 1441 H

Das Opferfest: eid al-adha am 31. Juli bis 3. August 2020 M – 1441 H in der Welt

Weitere wichtige Tage im islamischen Kalender:
Das islamische Neujahr (1442 n.H.): (am 20. August 2020) ist sehr wichtig im Islam, denn an diesem Tag wanderte der Prophet Mohammed (s) im Jahre 622 n. Chr. mit allen seinen Anhängern von Mekka nach Medina aus.

Ashura-Fest (Fasten-und Rettungstag des Propheten Moses):am 29. August 2020-1442 H

Mevlid (Geburtstag des Propheten Muhammad)(s): am 29 Oktober 2020-1442 H

Erläuterungen zu den islamischen Festen und Anlässen Das Fastenbrechenfest und das Opferfest sind die eigentlichen Feste im Islam. Sie sind für alle islamischen Rechtschulen und Völker verbindlich und richten sich nach dem islamischen Mondkalender. Die Festlegung der Daten dieser Feste und ihre Umrechnung auf den Gregorianischen Kalender wird bei manchen Rechtsschulen nicht nur von der astronomischen Rechnung, sondern auch von der eigentlichen Sichtung des Neumondes abhängig gemacht. Dies führt dazu, dass die genaue Festlegung besonders beim Ramadanfest manchmal erst am Vorabend des Festes möglich ist. Geographische Gegebenheiten könne auch dazu führen, dass die Festlegung des Festes in den verschiedenen Islamischen Ländern um einen Tag variiert.

Die anderen o.g. festlichen Anlässe haben keinen einheitlich verbindlichen Charakter im theologischen Sinne, werden jedoch von manchen islamischen Rechtschulen und Völkern als Feste betrachtet.

Die Fastenzeit beginnt im Monat Ramadan täglich bei der Morgendämmerung und endet beim Sonnenuntergang. Während dieser Zeit ist Essen, Trinken, Rauchen und Geschlechtsverkehr nicht erlaubt.

Die Fastenpflicht betrifft alle Muslime ab der Geschlechtsreife, diese wird für Mädchen durch die erste Monatsblutung und für Jungen durch den ersten Samenerguss festgelegt. Vor diesem Zeitpunkt ist das freiwillige Fasten erwünscht.

Alte, kranke und schwache Leute, sowie Reisende, Schwangere, Wöchnerinnen und menstruierende Frauen sind von der Fastenpflicht befreit.

Bitte beachten Sie, dass die Festlegung des Tages von Ramadan und Festtag, sowie die Festtage vom Opferfest aufgrund unterschiedlicher Rechnungsgrundlagen um einen Tag variieren können.